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L9 Sozial- und GesundheitsrechtNorm
StGG Art6 Abs1 / ErwerbsausübungLeitsatz
Verletzung in der Erwerbsausübungsfreiheit durch Abweisung eines Antrags auf Erweiterung eines selbständigen Ambulatoriums durch Anschaffung einer neuen Diagnostik-Einrichtung aufgrund verfassungswidriger Gesetzesauslegung; Durchführung der verfassungsrechtlich unbedenklichen Bedarfsprüfung nicht nur im Hinblick auf vorhandene selbständige Ambulatorien mit Kassenverträgen sondern auch im Hinblick auf die Bedarfsdeckung durch drei Krankenanstalten (Krankenhausambulatorien) in LinzRechtssatz
Bei der Bedarfsprüfung iSd §3a Abs2 Oö KAG hinsichtlich von Krankenanstalten, die in der Betriebsform eines selbständigen Ambulatoriums geführt werden sollen, sind Krankenhausambulatorien nicht zu berücksichtigen (siehe hiezu die im Erkenntnis zitierte Rechtsprechung des VwGH).
Die belangte Behörde hat in der Begründung des angefochtenen Bescheides zwar eingeräumt, daß Kassenvertragspraxen, kasseneigene Einrichtungen und Vertragseinrichtungen der Kassen in angemessener Entfernung von dem in Aussicht genommenen Standort des Ambulatoriums des Beschwerdeführers nicht vorhanden seien, ihre Annahme des fehlenden Bedarfs jedoch nicht nur auf vorhandene (und im einzelnen festgestellte) selbständige Ambulatorien mit Kassenverträgen gestützt, sondern auch auf die Bedarfsdeckung durch drei Krankenanstalten in Linz.
Im übrigen siehe E v 10.03.99, G64/98 ua.
Schlagworte
Erwerbsausübungsfreiheit, KrankenanstaltenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:1999:B817.1997Dokumentnummer
JFR_10009690_97B00817_01