RS Vwgh 1999/4/28 94/13/0100

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Veröffentlicht am 28.04.1999
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §2 Abs2;
EStG 1972 §2 Abs3;
EStG 1988 §2 Abs2;
EStG 1988 §2 Abs3;
LiebhabereiV;

Rechtssatz

Vor Inkrafttreten der LiebhabereiV konnte die AbgBeh eine Tätigkeit auch dann von Beginn an als "Liebhaberei" qualifizieren, wenn diese das äussere Erscheinungsbild kaufmännischer Aktivitäten aufwies. Dies allerdings nur unter der Voraussetzung, dass die konkrete Art der Wirtschaftsführung kein positives steuerliches Gesamtergebnis innerhalb eines absehbaren Zeitraumes erwarten ließ (Hinweis E VS 3.7.1996, 93/13/0171).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1994130100.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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