Index
L34003 Abgabenordnung NiederösterreichNorm
BAO §236 Abs1;Beachte
Serie (erledigt im gleichen Sinn): 99/15/0052 E 27. Mai 1999Rechtssatz
Der behauptete Rückgang des Umsatzes und der Betriebsergebnisse, sowie die Unmöglichkeit, im Fixkostenbereich Einsparungen vorzunehmen bzw die behaupteten besonderen Leistungen und die zusätzlichen Kosten des Abgabepflichtigen für die Wasserversorgung, Fäkalienabfuhr, Pflege und Instandhaltung der Zufahrtsstraße und des Abtransportes des Mülls sind keine Umstände, die eine sachliche Unbilligkeit der Einhebung der Getränkesteuer für die vom Abgabepflichtigen verkauften Getränke und für das verkaufte Speiseeis begründen könnten.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1999160086.X01Im RIS seit
20.11.2000