RS Vwgh 1999/4/30 99/16/0086

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Veröffentlicht am 30.04.1999
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L34003 Abgabenordnung Niederösterreich
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §236 Abs1;
LAO NÖ 1977 §183 Abs1;

Beachte

Serie (erledigt im gleichen Sinn): 99/15/0052 E 27. Mai 1999

Rechtssatz

Der behauptete Rückgang des Umsatzes und der Betriebsergebnisse, sowie die Unmöglichkeit, im Fixkostenbereich Einsparungen vorzunehmen bzw die behaupteten besonderen Leistungen und die zusätzlichen Kosten des Abgabepflichtigen für die Wasserversorgung, Fäkalienabfuhr, Pflege und Instandhaltung der Zufahrtsstraße und des Abtransportes des Mülls sind keine Umstände, die eine sachliche Unbilligkeit der Einhebung der Getränkesteuer für die vom Abgabepflichtigen verkauften Getränke und für das verkaufte Speiseeis begründen könnten.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1999160086.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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