RS Vwgh 1999/4/30 99/16/0111

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 30.04.1999
beobachten
merken

Index

32/06 Verkehrsteuern

Norm

GrEStG 1987 §1;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 99/16/0112

Rechtssatz

Auf die grundbücherliche Durchführung kommt es betreffend die Begründung der Steuerpflicht durch einen Erwerbstatbestand nicht an.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1999160111.X03

Im RIS seit

21.02.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten