RS Vwgh 1999/4/30 97/21/0539

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Veröffentlicht am 30.04.1999
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Index

E000 EU- Recht allgemein
E6J
001 Verwaltungsrecht allgemein
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

61993CJ0394 Gabriel Alonso-Perez VORAB;
AVG §63 Abs5;
AVG §68 Abs1;
EURallg;
VwRallg;

Rechtssatz

Gem der stRsp des EuGH ist die Ausgestaltung von Gerichtsverfahren, die den Schutz der den Einzelnen aus der unmittelbaren Wirkung des Gemeinschaftsrechts erwachsenden Rechte gewährleisten sollen, mangels einer gemeinschaftsrechtlichen Regelung auf diesem Gebiet Sache der innerstaatlichen Rechtsordnung der einzelnen Mitgliedstaaten; die genannten Verfahren dürfen jedoch nicht ungünstiger ausgestaltet sein als gleichartige Verfahren, die nur innerstaatliches Recht betreffen, und sie dürfen die Ausübung der Rechte, die die Gemeinschaftsrechtsordnung einräumt, nicht praktisch unmöglich machen (vgl etwa das Urteil in der Rechtssache Gabriel Alonso-Perez vom 23.11.1995, C-394/93, Rz 28). Beide Einschränkungen stehen der Anerkennung der Rechtskraft von Entscheidungen nicht im Weg, zumal auch nach Ansicht des EuGH nach Ablauf von Rechtsmittelfristen der Rechtssicherheit der Vorrang vor der Rechtsrichtigkeit einzuräumen ist

(Hinweis F Schwarz/F Fraberger, Europarecht als "Steuerschlupfloch"?, ecolex 1998, 55).

Gerichtsentscheidung

EuGH 693J0394 Gabriel Alonso-Perez VORAB;

Schlagworte

Rechtsgrundsätze Fristen VwRallg6/5

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1997210539.X04

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

15.11.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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