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10 VerfassungsrechtNorm
VfGHGO §42Leitsatz
Zurückweisung von Anträgen auf Berichtigung von Erkenntnissen hinsichtlich des KostenausspruchesRechtssatz
Keine Rechtsvorschrift sieht die Berichtigung des Spruchs eines Erkenntnisses im Kostenpunkt vor, wenn der Beschwerdevertreter irrtümlich ein hinter den üblicherweise vom Verfassungsgerichtshof zugesprochenen Kostensätzen zurückbleibendes Begehren gestellt hat.
(Ebenso: B58/98 ua, B v 23.02.99).
Entscheidungstexte
Schlagworte
VfGH / Kosten, VfGH / BerichtigungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:1999:B183.1998Dokumentnummer
JFR_10009689_98B00183_2_01