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62 ArbeitsmarktverwaltungNorm
AlVG 1977 §49 Abs1;Rechtssatz
Die Versagung des Anspruches auf Geldleistungen aus der Arbeitslosenversicherung hängt im Sinne des § 49 Abs 2 AlVG von der wirksamen Vorschreibung einer Kontrollmeldung und diese wieder zumindest von der Möglichkeit einer Kenntnisnahme einerseits von dieser Vorschreibung, andererseits von der Belehrung über die mit der Nichteinhaltung des Kontrolltermins verbundenen Rechtsfolgen durch den Arbeitslosen ab (hier: die wirksame Vorschreibung einer Kontrollmeldung setzt jedenfalls eine ordnungsgemäße Zustellung des darüber ergangenen Schreibens an den Arbeitslosen voraus).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1999080002.X01Im RIS seit
18.10.2001Zuletzt aktualisiert am
28.10.2008