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L92053 Altenheime Pflegeheime Sozialhilfe NiederösterreichNorm
ABGB §143;Rechtssatz
Die Frage des bürgerlich rechtlichen Unterhaltsanspruchs der Sozialhilfeempfängerin ist von den Sozialhilfebehörden als Vorfrage zu lösen, wobei im Hinblick auf das Vorhandensein mehrerer unterhaltsverpflichteter Kinder zunächst für jedes einzelne von ihnen der nach dem § 143 ABGB rechtserhebliche Sachverhalt festzustellen und sodann der Unterhaltsbedarf nach Maßgabe der Leistungsfähigkeit der unterhaltspflichtigen Kinder aufzuteilen ist (mit ausführlichen Erläuterungen).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1997080059.X03Im RIS seit
20.11.2001Zuletzt aktualisiert am
07.08.2009