RS Vwgh 1999/5/4 97/08/0059

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Veröffentlicht am 04.05.1999
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Index

L92053 Altenheime Pflegeheime Sozialhilfe Niederösterreich
L92103 Behindertenhilfe Rehabilitation Niederösterreich
L92603 Blindenbeihilfe Niederösterreich
20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

ABGB §143;
AVG §38;
SHG NÖ 1974 §42 Abs1;

Rechtssatz

Die Frage des bürgerlich rechtlichen Unterhaltsanspruchs der Sozialhilfeempfängerin ist von den Sozialhilfebehörden als Vorfrage zu lösen, wobei im Hinblick auf das Vorhandensein mehrerer unterhaltsverpflichteter Kinder zunächst für jedes einzelne von ihnen der nach dem § 143 ABGB rechtserhebliche Sachverhalt festzustellen und sodann der Unterhaltsbedarf nach Maßgabe der Leistungsfähigkeit der unterhaltspflichtigen Kinder aufzuteilen ist (mit ausführlichen Erläuterungen).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1997080059.X03

Im RIS seit

20.11.2001

Zuletzt aktualisiert am

07.08.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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