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41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
AsylG 1997 §7;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1999/05/12 98/01/0300 1Stammrechtssatz
Aus der bloßen Zugehörigkeit zu albanischen Bevölkerungsgruppe - ohne räumliches Naheverhältnis zu Gegenden mit verstärkten Aktivitäten von serbischen Einheiten (Hinweis E vom 9. 3. 1999, 98/01/0370) und ohne sonstige Anhaltspunkte für eine individuelle Verfolgung - kann eine mit der maßgeblichen Wahrscheinlichkeit zu befürchtende asylrelevante Verfolgung nicht abgeleitet werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1998010467.X03Im RIS seit
21.02.2002