RS Vwgh 1999/5/12 98/01/0576

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 12.05.1999
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Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht
49/01 Flüchtlinge

Norm

AsylG 1997 §7;
FlKonv Art1 AbschnA Z2;

Beachte

Serie (erledigt im gleichen Sinn): 98/01/0469 E 6. Oktober 1999 98/01/0486 E 22. Dezember 1999 98/01/0519 E 24. November 1999 98/01/0633 E 22. Dezember 1999 99/01/0029 E 16. Juli 1999

Rechtssatz

Eine Verfolgungsgefahr kann nicht nur aus individuell gegenüber dem Einzelnen gesetzten Verfolgungsmaßnahmen abgeleitet werden, sie kann vielmehr auch darin begründet sein, dass regelmäßig Maßnahmen zielgerichtet gegen Dritte gesetzt werden, und zwar wegen einer Eigenschaft, die der Betreffende mit diesen Personen teilt, sodass die begründete Annahme besteht, (auch) er könnte unabhängig von individuellen Momenten solchen Maßnahmen ausgesetzt sein (Hinweis E 9.3.1999, 98/01/0370; hier: Ethnischer Albaner aus dem Kosovo).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1998010576.X02

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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