RS VwGH Erkenntnis 1999/05/12 98/01/0300

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Veröffentlicht am 12.05.1999
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Rechtssatz

Aus der bloßen Zugehörigkeit zu albanischen Bevölkerungsgruppe - ohne räumliches Naheverhältnis zu Gegenden mit verstärkten Aktivitäten von serbischen Einheiten (Hinweis E vom 9. 3. 1999, 98/01/0370) und ohne sonstige Anhaltspunkte für eine individuelle Verfolgung - kann eine mit der maßgeblichen Wahrscheinlichkeit zu befürchtende asylrelevante Verfolgung nicht abgeleitet werden.

Im RIS seit
11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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