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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
AsylG 1997 §7;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1999/05/12 98/01/0365 1Stammrechtssatz
Der VwGH sieht es insb aufgrund von Medienberichten als notorisch an, dass mit der Reaktion serbischer Sonderpolizei auf einen Überfall auf eine reguläre Polizeipatrouille durch "albanische Separatisten" am 28. 2. 1998 eine neue Stufe der (bewaffneten) Auseinandersetzungen im Kosovo begonnen hat. Diese Auseinandersetzungen gehen auch mit vermehrten Übergriffen insb auf die albanische Zivilbevölkerung einher. Derartige Vorfälle, besonders in Ländern, aus denen viele Asylwerber nach Österreich kommen, sind vom Bundesasylamt und vom unabhängigen Bundesasylsenat als Spezialbehörden jedenfalls auch von Amts wegen zu berücksichtigen.
Schlagworte
Verfahrensgrundsätze im Anwendungsbereich des AVG Offizialmaxime Mitwirkungspflicht Manuduktionspflicht VwRallg10/1/1European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1998010300.X03Im RIS seit
11.07.2001