RS Vwgh 1999/5/12 99/01/0084

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Veröffentlicht am 12.05.1999
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

AsylG 1997 §19 Abs2;
AVG §56;

Rechtssatz

Da die Zuerkennung einer vorläufigen Aufenthaltsberechtigung gemäß § 19 Abs 2 AsylG 1997 beantragt werden kann, besteht kein rechtliches Interesse an der Erlassung des begehrten Feststellungsbescheides als notwendiges Mittel zur zweckentsprechenden Rechtsverteidigung (Hinweis B 21.1.1999, 98/20/0371).

Schlagworte

Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung Feststellungsbescheide

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1999010084.X02

Im RIS seit

25.01.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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