RS Vwgh 1999/5/12 98/01/0455

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 12.05.1999
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Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht
49/01 Flüchtlinge

Norm

AsylG 1997 §7;
FlKonv Art1 AbschnA Z2;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1999/05/12 98/01/0300 1

Stammrechtssatz

Aus der bloßen Zugehörigkeit zu albanischen Bevölkerungsgruppe - ohne räumliches Naheverhältnis zu Gegenden mit verstärkten Aktivitäten von serbischen Einheiten (Hinweis E vom 9. 3. 1999, 98/01/0370) und ohne sonstige Anhaltspunkte für eine individuelle Verfolgung - kann eine mit der maßgeblichen Wahrscheinlichkeit zu befürchtende asylrelevante Verfolgung nicht abgeleitet werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1998010455.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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