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41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
AsylG 1968 §1;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 97/01/0873Rechtssatz
Verfolgungshandlungen gegen Verwandte können Ursache für begründete Furcht vor Verfolgung nur dann bilden, wenn auf Grund der im Verwaltungsverfahren glaubhaft dargelegten konkreten Situation davon ausgegangen werden muss, dass gegen ein Familienmitglied gesetzte oder von diesem zu befürchtende Verfolgungshandlungen auch zu - die Intensität asylrechtlich relevanter Verfolgungshandlungen erreichenden - Maßnahmen gegen andere Familienmitglieder führen werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1997010872.X01Im RIS seit
21.02.2002