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L5 KulturrechtNorm
B-VG Art139 Abs1 / IndividualantragLeitsatz
Zurückweisung des Individualantrags auf Aufhebung einer Verordnung betreffend Erklärung eines Gebietes zum "Geschützten Landschaftsteil" infolge Zumutbarkeit des Verwaltungsrechtsweges aufgrund der Möglichkeit der Erwirkung einer AusnahmebewilligungRechtssatz
Die Einbringung eines Ansuchens um eine Ausnahmebewilligung ist dann zumutbar, wenn für die dem Antrag anzuschließenden Unterlagen keine besonderen Formerfordernisse vorgesehen sind. Dies trifft im vorliegenden Fall zu (vgl. §41 Abs2 Tir NaturschutzG 1997).
Entscheidungstexte
Schlagworte
VfGH / Individualantrag, Naturschutz, LandschaftsschutzEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:1999:V128.1996Dokumentnummer
JFR_10009689_96V00128_01