RS Vwgh 1999/5/14 97/19/0708

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Veröffentlicht am 14.05.1999
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Index

24/01 Strafgesetzbuch
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

AufG 1992 §5 Abs1;
FrG 1993 §10 Abs1 Z4;
StGB §164 Abs1 Z2;
StGB §164 Abs3;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1999/04/09 96/19/0352 3 (hier betreffend Verbrechen der Hehlerei gemäß § 164 Abs 1 Z 2 StGB in der Qualifikation des § 164 Abs 3 StGB in der zwischen 1.3.1988 und 30.9.1993 geltenden Fassung)

Stammrechtssatz

Eine Gefährdungsprognose im Sinne des § 10 Abs 1 Z 4 FrG 1993 setzt nicht das Zutreffen eines Erfahrungssatzes, ein einmalig straffällig gewordener Täter werde auch in Zukunft wieder Straftaten begehen, voraus; sie gründet sich vielmehr auf den Erfahrungssatz, aus einem einer konkreten Strafnorm entsprechenden tatbildmäßigen Verhalten sei eine nicht bloß unerheblich erhöhte Wahrscheinlichkeit eines weiteren strafrechtlich oder sicherheitspolizeilich relevanten Fehlverhaltens des Täters abzuleiten (hier betreffend Vergehen der Fälschung besonders geschützter Urkunden nach den § 223 Abs 2, § 224 StGB).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1997190708.X01

Im RIS seit

02.05.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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