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24/01 StrafgesetzbuchNorm
AufG 1992 §5 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1999/04/09 96/19/0352 3 (hier betreffend Verbrechen der Hehlerei gemäß § 164 Abs 1 Z 2 StGB in der Qualifikation des § 164 Abs 3 StGB in der zwischen 1.3.1988 und 30.9.1993 geltenden Fassung)Stammrechtssatz
Eine Gefährdungsprognose im Sinne des § 10 Abs 1 Z 4 FrG 1993 setzt nicht das Zutreffen eines Erfahrungssatzes, ein einmalig straffällig gewordener Täter werde auch in Zukunft wieder Straftaten begehen, voraus; sie gründet sich vielmehr auf den Erfahrungssatz, aus einem einer konkreten Strafnorm entsprechenden tatbildmäßigen Verhalten sei eine nicht bloß unerheblich erhöhte Wahrscheinlichkeit eines weiteren strafrechtlich oder sicherheitspolizeilich relevanten Fehlverhaltens des Täters abzuleiten (hier betreffend Vergehen der Fälschung besonders geschützter Urkunden nach den § 223 Abs 2, § 224 StGB).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1997190708.X01Im RIS seit
02.05.2001