RS Vwgh 1999/5/14 97/19/0708

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 14.05.1999
beobachten
merken

Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

AsylG 1991 §7 Abs1;
AufG 1992 §5 Abs1;
FrG 1993 §10 Abs1 Z4;

Rechtssatz

Selbst wenn die Fremde auf Grund ihres Asylverfahrens im Zeitpunkt ihrer Eheschließung vorläufig zum Aufenthalt im Bundesgebiet berechtigt gewesen ist, stehen die während eines solchen vorläufigen Aufenthaltsrechtes begründete Familienbande zu einem Österreicher nicht unter erhöhtem Schutz (Hinweis E 9.4.1999, 96/19/0352).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1997190708.X03

Im RIS seit

02.05.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten