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41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
AsylG 1991 §7 Abs1;Rechtssatz
Selbst wenn die Fremde auf Grund ihres Asylverfahrens im Zeitpunkt ihrer Eheschließung vorläufig zum Aufenthalt im Bundesgebiet berechtigt gewesen ist, stehen die während eines solchen vorläufigen Aufenthaltsrechtes begründete Familienbande zu einem Österreicher nicht unter erhöhtem Schutz (Hinweis E 9.4.1999, 96/19/0352).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1997190708.X03Im RIS seit
02.05.2001