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L92059 Altenheime Pflegeheime Sozialhilfe WienNorm
AufG 1992 §5 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1998/11/19 96/19/0529 1Stammrechtssatz
Auch Ansprüche auf Familienbeihilfe stellen bei der Beurteilung der einem Niederlassungswerber zur Verfügung stehenden Unterhaltsmittel zu berücksichtigende Ansprüche dar (Hinweis E 17.10.1997, 96/19/2559 bis 2561), und zwar auch dann, wenn die Behörde die Sozialhilferichtsätze für Mitunterstützte ohne Anspruch auf Familienbeihilfe heranzieht.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1997191164.X01Im RIS seit
01.06.2001