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L37153 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
AVG §42 Abs1;Rechtssatz
Plankopien sind für die Erhebung von Einwendungen nicht erforderlich, weil für die Erhebung von Einwendungen dem Nachbarn die erforderlichen Informationen durch die für die Bauverhandlung vorgesehene Kundmachung vermittelt werden (Hinweis E 23.3.1999, 98/05/0217). Ein Recht auf Aushändigung eines Bauplanes steht daher dem Anrainer nicht zu (Hinweis E 30.6.1987, 86/05/0154).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1997050276.X01Im RIS seit
03.05.2001Zuletzt aktualisiert am
07.08.2009