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10 VerfassungsrechtNorm
ZPO §63 Abs1 / AussichtslosigkeitLeitsatz
Abweisung eines Verfahrenshilfeantrags wegen Aussichtslosigkeit der beabsichtigten RechtsverfolgungRechtssatz
Der Einschreiter begehrte offenbar von der Landesregierung als Berufungsbehörde eine Abänderung des erstinstanzlichen Bescheides dahingehend, daß eine ihm zuerkannte Sozialhilfeleistung statt in Warengutscheinen in Geld ausgezahlt werde. Der Verfassungsgerichtshof vermag keine mit diesem Begehren verknüpfte verfassungsrechtliche Problematik zu erkennen, die durch eine Beschwerde gegen den Bescheid geklärt werden könnte.
Entscheidungstexte
Schlagworte
VfGH / VerfahrenshilfeEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:1999:B506.1999Dokumentnummer
JFR_10009581_99B00506_01