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20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)Norm
ABGB §1091;Rechtssatz
Selbst eine "verbotene Ablöse", zu deren Entgegennahme der Vormieter nicht berechtigt ist, kann abgabenrechtlich auf Seite des Neumieters als Entgelt für den Erwerb der Mietrechte beurteilt werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1994130062.X02Im RIS seit
21.02.2002