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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
ABGB §863;Rechtssatz
Die in der Judikatur der ordentlichen Gerichte entwickelten Grundsätze zum konkludenten Zustandekommen eines Mietvertrages können auch bei der Beurteilung eines behaupteten konkludenten Mietvertragsabschlusses im Anschluss an die Beendigung eines öffentlich-rechtlichen Naturalwohungsverhältnisses herangezogen werden.
Schlagworte
Rechtsgrundsätze Allgemein Anwendbarkeit zivilrechtlicher Bestimmungen Verträge und Vereinbarungen im öffentlichen Recht VwRallg6/1European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1998120505.X03Im RIS seit
21.02.2002