RS Vwgh 1999/5/26 98/12/0505

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Veröffentlicht am 26.05.1999
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz

Norm

ABGB §863;
BDG 1979 §80;
VwRallg;

Rechtssatz

Die in der Judikatur der ordentlichen Gerichte entwickelten Grundsätze zum konkludenten Zustandekommen eines Mietvertrages können auch bei der Beurteilung eines behaupteten konkludenten Mietvertragsabschlusses im Anschluss an die Beendigung eines öffentlich-rechtlichen Naturalwohungsverhältnisses herangezogen werden.

Schlagworte

Rechtsgrundsätze Allgemein Anwendbarkeit zivilrechtlicher Bestimmungen Verträge und Vereinbarungen im öffentlichen Recht VwRallg6/1

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1998120505.X03

Im RIS seit

21.02.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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