RS Vwgh 1999/5/26 97/09/0180

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Veröffentlicht am 26.05.1999
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Index

L22002 Landesbedienstete Kärnten
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §58 Abs2;
DienstrechtsG Krnt 1994 §125 Abs1;

Rechtssatz

Gerade bei einem über einen längeren Zeitraum fortgesetzten, aus zahlreichen Einzelhandlungen bestehenden Verhalten genügt eine zusammenfassende Beschreibung der in einem konkreten Zeitraum zumindest beispielsweise bezeichneten Einzelakte im Einzelfall zur Erfüllung der für einen dem Gesetz entsprechenden Einleitungsbeschluss notwendigen Umgrenzung (Hinweis E 18.3.1998, 96/09/0145, ua).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1997090180.X01

Im RIS seit

06.06.2001

Zuletzt aktualisiert am

31.10.2016
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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