RS Vwgh 1999/5/26 93/12/0320

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Veröffentlicht am 26.05.1999
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
63/08 Sonstiges allgemeines Dienstrecht und Besoldungsrecht

Norm

AVG §56;
VerwaltungsakademieG §31 Abs1 Z3 idF 1979/568;

Rechtssatz

Das rechtliche Interesse an einem Feststellungsbescheid über die Versagung der Zustimmung zum Besuch von Fortbildungslehrgängen, an denen eine Teilnahme nicht mehr in Frage kommt, kann wegen der Klarstellung für die Zukunft nicht verneint werden (Hinweis E 14.3.1998, 95/12/0063).

Schlagworte

Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung Feststellungsbescheide

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1993120320.X06

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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