Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §56;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 98/12/0022Rechtssatz
§ 29 Abs 1 PVG räumt nur den Organen der Personalvertretung (und nicht den einzelnen Personalvertretern) Ansprüche ein, über die nach § 29 Abs 3 PVG unter Anwendung des AVG, dh aber in Durchführung eines Verwaltungsverfahrens, das - jedenfalls im Streitfall - mit der Erlassung eines Bescheides des zuständigen Dienststellenleiters zu enden hat, zu entscheiden ist (hier: Antrag eines Betriebsprüfers im Außendienst auf Übernahme der gesamten Telefonkosten für den Einsatz eines Mobiltelefons wegen jederzeitiger Erreichbarkeit als Zentralbehindertenvertrauensperson).
Schlagworte
Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung konstitutive BescheideEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1998120021.X02Im RIS seit
21.02.2002