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16 MedienrechtNorm
B-VG Art7 Abs1 / VerwaltungsaktRechtssatz
Keine Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte durch die Abweisung eines an die Rundfunkkommission gerichteten Antrags auf Wiederaufnahme eines Beschwerdeverfahrens wegen Verletzung des Objektivitätsgebotes im zweiten Rechtsgang nach aufhebendem Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes; schlüssige und sachliche Begründung; Eingehen auf maßgebliche Punkte der Rechtssache
Schlagworte
Rundfunk, Beschwerdeverfahren, Verwaltungsverfahren, Wiederaufnahme, Bescheidbegründung, ErsatzbescheidEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:1999:B402.1999Dokumentnummer
JFR_10009393_99B00402_01