RS Vwgh 1999/5/26 97/12/0289

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 26.05.1999
beobachten
merken

Index

63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz

Norm

BDG 1979 §75 Abs3 idF 1990/447;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 97/12/0290 Serie (erledigt im gleichen Sinn): 97/12/0420 E 23. Juni 1999

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1994/09/14 94/12/0004 2

Stammrechtssatz

"Andere als private" Interessen des Beamten sind nicht mit "öffentlichen" Interessen gleichzusetzen; umfaßt sind alle denkbaren Interessen, die nicht private sind (Hinweis: E 23.6.1993, 89/12/0200).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1997120289.X02

Im RIS seit

03.04.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten