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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
AVG §56;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 99/12/0093Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1990/02/27 89/08/0200 4 (hier: zweimaliger Abspruch über eine Wahlanfechtung; die beim VwGH gegen beide Bescheide erhobenen Beschwerden wurden abgewiesen)Stammrechtssatz
Hat die Beh in einem neuerlichen Abspruch in derselben Sache bloß die vorangegangene (vom Bf nicht bekämpfte und daher ihm gegenüber rechtskräftige) Entscheidung wiederholt, so wurde dieser durch diese inhaltliche Rechtswidrigkeit in seinen Rechten nicht verletzt (Hinweis E 15.2.1988, 87/08/0040) (hier:
zweimaliger Abspruch über das Bestehen von Sozialversicherungspflicht für denselben Zeitraum).
Schlagworte
Zurückweisung wegen entschiedener SacheEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1999120053.X05Im RIS seit
11.07.2001