RS Vfgh 1999/6/7 B2009/97

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Veröffentlicht am 07.06.1999
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Index

10 Verfassungsrecht
10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof

Norm

VfGG §88

Leitsatz

Abweisung eines Antrags einer beteiligten Partei auf Zuspruch eines Kostenersatzes

Rechtssatz

Wie der Verfassungsgerichtshof wiederholt ausgesprochen hat (vgl. VfSlg. 10.228/1984, 12.553/1990) gebührt einer beteiligten Partei bei Zurückweisung der Beschwerde kein Ersatz der Verfahrenskosten, weil sie zur Rechtsfindung keinen Beitrag leisten konnte.

Entscheidungstexte

  • B 2009/97
    Entscheidungstext VfGH Beschluss 07.06.1999 B 2009/97

Schlagworte

VfGH / Kosten, VfGH / Beteiligter

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VFGH:1999:B2009.1997

Dokumentnummer

JFR_10009393_97B02009_2_01
Quelle: Verfassungsgerichtshof VfGH, http://www.vfgh.gv.at
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