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10 VerfassungsrechtNorm
VfGG §88Leitsatz
Abweisung eines Antrags einer beteiligten Partei auf Zuspruch eines KostenersatzesRechtssatz
Wie der Verfassungsgerichtshof wiederholt ausgesprochen hat (vgl. VfSlg. 10.228/1984, 12.553/1990) gebührt einer beteiligten Partei bei Zurückweisung der Beschwerde kein Ersatz der Verfahrenskosten, weil sie zur Rechtsfindung keinen Beitrag leisten konnte.
Entscheidungstexte
Schlagworte
VfGH / Kosten, VfGH / BeteiligterEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:1999:B2009.1997Dokumentnummer
JFR_10009393_97B02009_2_01