RS Vwgh 1999/5/26 99/03/0016

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Veröffentlicht am 26.05.1999
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Index

E3R E07204030
19/05 Menschenrechte
40/01 Verwaltungsverfahren
50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung

Norm

31994R3298 idF 31996R1524 ÖkopunktesystemV Lkw Transit Österreich Art1 Abs1 lita;
31994R3298 idF 31996R1524 ÖkopunktesystemV Lkw Transit Österreich Art2 Abs1;
GütbefG 1995 §23 Abs1 Z8 idF 1998/I/017;
MRKZP 07te Art4;
VStG §22 Abs1;

Rechtssatz

Für das in Art 4 Abs 1 7te ZPMRK verankerte Verbot der Doppelbestrafung kommt es nicht darauf an, welcher Sachverhalt in den jeweiligen Strafverfahren erhoben wurde; maßgebend ist vielmehr, dass der in einem Strafverfahren herangezogene Deliktstypus den Unrechtsgehalt und Schuldgehalt eines Täterverhaltens vollständig erschöpft, sodass ein weitergehendes Strafbedürfnis entfällt, weil das eine Delikt den Unrechtsgehalt des anderen Delikts in jeder Beziehung mitumfasst (Hinweis VfGH E 5.12.1996, VfSlg 14696/1996; hier: Von der Bestrafung wegen Nichtmitführen einer Ökokarte mit der erforderlichen Anzahl von aufgeklebten und entwerteten Ökopunkten wird jedenfalls die Nichtentwertung der Ökopunkte nicht erfasst).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1999030016.X01

Im RIS seit

18.06.2001

Zuletzt aktualisiert am

17.04.2018
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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