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E3R E07204030Norm
31994R3298 idF 31996R1524 ÖkopunktesystemV Lkw Transit Österreich Art1 Abs1 lita;Rechtssatz
Für das in Art 4 Abs 1 7te ZPMRK verankerte Verbot der Doppelbestrafung kommt es nicht darauf an, welcher Sachverhalt in den jeweiligen Strafverfahren erhoben wurde; maßgebend ist vielmehr, dass der in einem Strafverfahren herangezogene Deliktstypus den Unrechtsgehalt und Schuldgehalt eines Täterverhaltens vollständig erschöpft, sodass ein weitergehendes Strafbedürfnis entfällt, weil das eine Delikt den Unrechtsgehalt des anderen Delikts in jeder Beziehung mitumfasst (Hinweis VfGH E 5.12.1996, VfSlg 14696/1996; hier: Von der Bestrafung wegen Nichtmitführen einer Ökokarte mit der erforderlichen Anzahl von aufgeklebten und entwerteten Ökopunkten wird jedenfalls die Nichtentwertung der Ökopunkte nicht erfasst).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1999030016.X01Im RIS seit
18.06.2001Zuletzt aktualisiert am
17.04.2018