RS Vwgh 1999/5/26 99/12/0111

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 26.05.1999
beobachten
merken

Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
65/01 Allgemeines Pensionsrecht

Norm

B-VG Art140 Abs1;
B-VG Art7 Abs1;
PG 1965 §56 Abs3;

Rechtssatz

Es erscheint nicht unsachlich, als Bemessungsgrundlage für eine anerkannte Ruhegenussvordienstzeit, für die kein Überweisungsbetrag geleistet wurde und die sich über die Gesamtdienstzeit auf die Bemessung des Ruhegenusses nach dem neuen Dienstverhältnis auswirkt, den ersten Monatsgehalt (einschließlich der ruhegenussfähigen Zulagen) im ersten vollen Monat der Dienstleistung im neuen Dienstverhältnis festzulegen und nicht am Verdienst in jenem Zeitraum anzuknüpfen, in den die anerkannte Ruhegenussvordienstzeit fällt. Aus diesem Grund bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen § 56 Abs 3 PG.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1999120111.X01

Im RIS seit

12.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten