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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
B-VG Art140 Abs1;Rechtssatz
Es erscheint nicht unsachlich, als Bemessungsgrundlage für eine anerkannte Ruhegenussvordienstzeit, für die kein Überweisungsbetrag geleistet wurde und die sich über die Gesamtdienstzeit auf die Bemessung des Ruhegenusses nach dem neuen Dienstverhältnis auswirkt, den ersten Monatsgehalt (einschließlich der ruhegenussfähigen Zulagen) im ersten vollen Monat der Dienstleistung im neuen Dienstverhältnis festzulegen und nicht am Verdienst in jenem Zeitraum anzuknüpfen, in den die anerkannte Ruhegenussvordienstzeit fällt. Aus diesem Grund bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen § 56 Abs 3 PG.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1999120111.X01Im RIS seit
12.06.2001