Index
20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)Norm
ABGB §1091;Rechtssatz
Der Beurteilung von Geldleistungen des Abgabepflichtigen als Mietrechtsabstandszahlung an den Vormieter steht nicht entgegen, dass der Kaufvertrag (über Mobiliar und Hauptmietrechte) mit dem Zustandekommen eines Mietvertrages aufschiebend bedingt ist. Eine solche Bedingung dient lediglich der Absicherung des Abgabepflichtigen und lässt keinesfalls zwingend darauf schließen, dass das Geld in Wahrheit an den Vermieter geflossen ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1994130062.X03Im RIS seit
21.02.2002