RS Vwgh 1999/5/26 94/13/0062

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Veröffentlicht am 26.05.1999
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Index

20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

ABGB §1091;
ABGB §696;
EStG 1988 §4 Abs4;

Rechtssatz

Der Beurteilung von Geldleistungen des Abgabepflichtigen als Mietrechtsabstandszahlung an den Vormieter steht nicht entgegen, dass der Kaufvertrag (über Mobiliar und Hauptmietrechte) mit dem Zustandekommen eines Mietvertrages aufschiebend bedingt ist. Eine solche Bedingung dient lediglich der Absicherung des Abgabepflichtigen und lässt keinesfalls zwingend darauf schließen, dass das Geld in Wahrheit an den Vermieter geflossen ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1994130062.X03

Im RIS seit

21.02.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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