RS Vwgh 1999/5/26 98/03/0137

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Veröffentlicht am 26.05.1999
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Index

50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung
90/02 Kraftfahrgesetz

Norm

BetriebsO 1994 §6 Abs1 Z3;
KFG 1967 §36 lita;
KFG 1967 §36 litd;
KFG 1967 §44 Abs4;

Rechtssatz

Die Verwendung eines Kraftfahrzeuges, dessen Zulassung aufgehoben wurde und für welches kein Versicherungsschutz besteht, schädigt im besonderen Maße das Interesse an der Verkehrssicherheit.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1998030137.X02

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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