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50/03 Personenbeförderung GüterbeförderungNorm
BetriebsO 1994 §6 Abs1 Z3;Rechtssatz
Die Verwendung eines Kraftfahrzeuges, dessen Zulassung aufgehoben wurde und für welches kein Versicherungsschutz besteht, schädigt im besonderen Maße das Interesse an der Verkehrssicherheit.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1998030137.X02Im RIS seit
11.07.2001