RS Vfgh 1999/6/7 B3998/96

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 07.06.1999
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Index

16 Medienrecht
16/02 Rundfunk

Norm

B-VG Art7 Abs1 / Verwaltungsakt
RundfunkG §2

Rechtssatz

Keine willkürliche Abweisung einer Beschwerde gegen einen Fernsehbeitrag über rechtliche Auseinandersetzungen zwischen einem Gastronomen und einem Rechtsanwalt durch die Rundfunkkommission; Eingehen auf die maßgeblichen Punkte der Rechtssache; keine in die Verfassungssphäre reichenden Fehler; keine Verletzung des Objektivitätsgebotes

Entscheidungstexte

Schlagworte

Rundfunk

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VFGH:1999:B3998.1996

Dokumentnummer

JFR_10009393_96B03998_01
Quelle: Verfassungsgerichtshof VfGH, http://www.vfgh.gv.at
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