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L00156 Unabhängiger Verwaltungssenat SteiermarkNorm
BDG 1979 §3 Abs1 impl;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH B 1997/09/17 96/12/0190 6 (hier: betreffend das Stmk UVSG)Stammrechtssatz
Eine Verletzung der im Art 3 StGG verbürgten Rechte der gleichen Zugänglichkeit der öffentlichen Ämter für alle Staatsbürger liegt nach der Rechtsprechung des VfGH nur dann vor, wenn die Bewerbung um ein öffentliches Amt verweigert wird (Hinweis VfSlg 2982).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1999120082.X04Im RIS seit
21.02.2002