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64/02 BundeslehrerNorm
BLVG 1965 §9 Abs3 idF 1993/256;Rechtssatz
Bei der vorübergehenden, kurzfristigen Heranziehung eines Lehrers anstelle seiner normalen Unterrichtstätigkeit zu Schulschikursen fehlt es für eine Einrechnung in die Lehrverpflichtung gemäß § 9 Abs 3 BLVG an der Dauerhaftigkeit der Tätigkeit (Hinweis E 7.4.1987, 86/12/0026, VwSlg 12439 A/1987, zum insofern vergleichbaren § 10 Abs 3 BLVG).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1997120338.X01Im RIS seit
20.11.2000