RS Vwgh 1999/5/26 97/12/0338

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Veröffentlicht am 26.05.1999
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64/02 Bundeslehrer

Norm

BLVG 1965 §9 Abs3 idF 1993/256;

Rechtssatz

Bei der vorübergehenden, kurzfristigen Heranziehung eines Lehrers anstelle seiner normalen Unterrichtstätigkeit zu Schulschikursen fehlt es für eine Einrechnung in die Lehrverpflichtung gemäß § 9 Abs 3 BLVG an der Dauerhaftigkeit der Tätigkeit (Hinweis E 7.4.1987, 86/12/0026, VwSlg 12439 A/1987, zum insofern vergleichbaren § 10 Abs 3 BLVG).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1997120338.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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