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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
B-VG Art132;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):99/15/0015Rechtssatz
§ 18 Abs 1 UmgrStG 1991 enthält lediglich die Fiktion einer steuerlichen Gesamtrechtsnachfolge im Falle einer Buchwerteinbringung. Diese Fiktion gilt nur für Zwecke des materiellen Steuerrechts (Ertragssteuerrechts). Ansonsten bleibt es aber - so auch verfahrensrechtlich - bei der Einzelrechtsnachfolge (Hinweis E 23.10.1984, 83/14/0257, ergangen zu Art III StruktVG ). Damit fehlte es aber im Ergebnis der Beschwerdeführerin an einer Legitimation zur Erhebung einer Säumnisbeschwerde nach Art 132 B-VG. Die gegenständlichen Säumnisbeschwerden waren daher gem § 34 Abs 1 VwGG mit Beschluss zurückzuweisen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1999150014.X01Im RIS seit
15.06.2001Zuletzt aktualisiert am
19.04.2009