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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
AVG §67a Abs1 Z2;Rechtssatz
Die Anhaltung eines Lenkers ist als selbständige verwaltungsbehördliche Maßnahme bekämpfbar. Die bloße Aufforderung zur Ausweisleistung ist - abgesehen davon, dass es sich dabei nicht um eine Anhaltung handelt - keine Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehlsgewalt und Zwangsgewalt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1999110091.X01Im RIS seit
20.11.2000