Index
32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §22 Abs1 Z1 impl;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1992/05/13 90/13/0293 5 (hier nur Satz 1; EStG 1988 anzuwenden)Stammrechtssatz
Tätigkeiten, die ungeachtet ihrer Spezialisierung auf einen Teilbereich der den Ziviltechnikern eingeräumten Befugnisse im Stadium der Planung (im weitesten Sinn) erbracht werden, sind dem Kernbereich der üblichen Ziviltechnikertätigkeit zuzuordnen. Anders verhält es sich in den Fällen, in denen eine Tätigkeit jenen Teilbereich der Tätigkeit eines Ziviltechnikers betrifft, der im Zuge der Bauausführung erbracht wird (Bauüberwachung) und damit eine Abgrenzung gegenüber dem gewerblichen Bauausführungsbereich erforderlich macht (Hinweis E 13.5.1992, 87/13/0205).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1997150053.X05Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
26.08.2009