Index
25/01 StrafprozessNorm
StPO 1975 §39 Abs3;Rechtssatz
Ein Rechtsanwalt, dem die Ausübung dieses Berufes durch die Disziplinarbehörde vorläufig untersagt wurde, ist kein die "Rechtsanwaltschaft wirklich ausübender" Rechtsanwalt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1998190117.X03Im RIS seit
21.02.2002