Index
32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §20 Abs1 Z1;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):97/15/0029Rechtssatz
Ob Ausgabenpositionen oder Aufwandspositionen unter die Z 1 oder Z 2 lit a des § 20 EStG 1988 subsumiert werden, ist aus der Sicht einer daraus resultierenden Rechtsverletzung ohne Belang, weil in beiden Fällen die Rechtsfolge in der Nichtabzugsfähigkeit dieser Beträge besteht (Hinweis Hofstätter/Reichel, Die Einkommensteuer, Tz 2 zu § 20 EStG 1988).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1997150028.X01Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
14.01.2010