RS Vwgh 1999/5/27 97/15/0028

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Veröffentlicht am 27.05.1999
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §20 Abs1 Z1;
EStG 1988 §20 Abs1 Z2 lita;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):97/15/0029

Rechtssatz

Ob Ausgabenpositionen oder Aufwandspositionen unter die Z 1 oder Z 2 lit a des § 20 EStG 1988 subsumiert werden, ist aus der Sicht einer daraus resultierenden Rechtsverletzung ohne Belang, weil in beiden Fällen die Rechtsfolge in der Nichtabzugsfähigkeit dieser Beträge besteht (Hinweis Hofstätter/Reichel, Die Einkommensteuer, Tz 2 zu § 20 EStG 1988).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1997150028.X01

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

14.01.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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