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L82306 Abwasser Kanalisation SteiermarkNorm
KanalG Stmk 1988 §4 Abs5;Rechtssatz
Voraussetzung für eine Ausnahmebewilligung nach § 4 Abs 5 Stmk KanalG 1988 ist nicht nur eine tatsächlich vorhandene, sondern auch wasserrechtlich zulässige schadlose Entsorgung, also eine wasserrechtlich bewilligte Anlage. Aus welchen Gründen eine solche Bewilligung bislang nicht erteilt worden ist, ist ohne Bedeutung (Hinweis E 27.2.1998, 97/06/0257 und 0258).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1999060067.X03Im RIS seit
12.11.2001Zuletzt aktualisiert am
21.07.2009