RS Vwgh 1999/5/27 99/06/0067

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Veröffentlicht am 27.05.1999
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L82306 Abwasser Kanalisation Steiermark
81/01 Wasserrechtsgesetz

Norm

KanalG Stmk 1988 §4 Abs5;
WRG 1959 §138 Abs2;
WRG 1959 §30;
WRG 1959 §32;

Rechtssatz

Voraussetzung für eine Ausnahmebewilligung nach § 4 Abs 5 Stmk KanalG 1988 ist nicht nur eine tatsächlich vorhandene, sondern auch wasserrechtlich zulässige schadlose Entsorgung, also eine wasserrechtlich bewilligte Anlage. Aus welchen Gründen eine solche Bewilligung bislang nicht erteilt worden ist, ist ohne Bedeutung (Hinweis E 27.2.1998, 97/06/0257 und 0258).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1999060067.X03

Im RIS seit

12.11.2001

Zuletzt aktualisiert am

21.07.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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