RS Vwgh 1999/5/27 97/15/0028

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Veröffentlicht am 27.05.1999
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §299;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):97/15/0029

Rechtssatz

Ein Verschulden der Abgabenbehörde erster Instanz an der Unrichtigkeit der Bescheiderlassung hindert nicht eine Bescheidbehebung im Aufsichtsweg nach § 299 BAO (Hinweis E 16.11.1993, 89/14/0287).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1997150028.X09

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

14.01.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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