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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §22 Abs1 Z1 litb impl;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1994/09/14 92/13/0117 2 (hier EStG 1988 anzuwenden)Stammrechtssatz
Umfaßt die Tätigkeit nur einen Teilbereich eines umfassenden Berufsbildes (hier eines Ziviltechnikers), so ist für das Vorliegen des Ähnlichkeitstatbestandes entscheidend, ob das Tätigkeitsbild in seiner Gesamtheit mit jenem Tätigkeitsbild vergleichbar ist, das ÜBLICHERWEISE die Tätigkeit entsprechend spezialisierter Ziviltechniker kennzeichnet (Hinweis E 13.5.1992, 87/13/0205).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1997150053.X02Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
26.08.2009