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L80008 Raumordnung Raumplanung Flächenwidmung BebauungsplanNorm
BauRallg;Rechtssatz
Eine Einschränkung dahin, dass in Gebieten gemäß § 14 Abs 4 zweiter Satz Vlbg RPG 1973 lediglich Gebäude und Anlagen für nicht störende landwirtschaftliche und forstwirtschaftliche Zwecke errichtet werden dürften, enthält das Gesetz nicht. Eine sinngemäße Angleichung des § 14 Abs 4 zweiter Satz Vlbg RPG 1973 an die für Kleinbetriebe und Mittelbetriebe vorgesehene Einschränkung in § 14 Abs 4 erster Satz Vlbg RPG 1973, also entgegen dem Wortlaut des zweiten Satzes, ist nicht geboten.
Schlagworte
Planung Widmung BauRallg3Nachbarrecht Nachbar Anrainer Grundnachbar subjektiv-öffentliche Rechte, Schutz vor Immissionen BauRallg5/1/6Nachbarrecht Nachbar Anrainer Grundnachbar subjektiv-öffentliche Rechte, Abstandsvorschriften BauRallg5/1/1European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1998060028.X01Im RIS seit
03.05.2001Zuletzt aktualisiert am
06.08.2009