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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §115 Abs2;Rechtssatz
Stützt sich die Behörde im Abgabenverfahren bei ihren Ermittlungen gemäß § 2 Abs 1 Z 2 LiebhabereiV 1993 auf Vergleichsbetriebe, ohne diese aber konkret zu benennen und dem Abgabepflichtigen die Möglichkeit zu geben, Informationen über die wirtschaftlichen Verhältnisse dieser Vergleichsbetriebe einzuholen, ist darin eine Verletzung der Pflicht zur Gewährung von Parteiengehör gelegen (Hinweis E 17.2.1999, 98/14/0105 und 28.5.1998, 96/15/0260).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1997150113.X02Im RIS seit
20.11.2000