RS Vwgh 1999/5/27 97/15/0113

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Veröffentlicht am 27.05.1999
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
32/04 Steuern vom Umsatz

Norm

BAO §115 Abs2;
BAO §161 Abs2;
BAO §183 Abs4;
LiebhabereiV 1993 §2 Abs1 Z2;

Rechtssatz

Stützt sich die Behörde im Abgabenverfahren bei ihren Ermittlungen gemäß § 2 Abs 1 Z 2 LiebhabereiV 1993 auf Vergleichsbetriebe, ohne diese aber konkret zu benennen und dem Abgabepflichtigen die Möglichkeit zu geben, Informationen über die wirtschaftlichen Verhältnisse dieser Vergleichsbetriebe einzuholen, ist darin eine Verletzung der Pflicht zur Gewährung von Parteiengehör gelegen (Hinweis E 17.2.1999, 98/14/0105 und 28.5.1998, 96/15/0260).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1997150113.X02

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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