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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §28 Abs1 Z4;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 98/16/0305 98/16/0306 98/16/0307Rechtssatz
Ein bloßes Gesetzeszitat reicht nicht aus, den Beschwerdepunkt (§ 28 Abs 1 Z 4 VwGG) darzulegen (Hinweis Steiner in Holoubek/Lang,
Das verwaltungsgerichtliche Verfahren in Steuersachen 70 und die dort in FN 69 referierte zahlreiche Rechtsprechung des VwGH). Die substantiellen Ausführungen in der ursprünglichen VfGH-Beschwerde zu den damit zusammenhängenden Fragen sind daher der Prüfung durch den VwGH von vornherein entzogen (Hinweis Steiner aaO, 65 Abs 1 und 2).
Schlagworte
Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Entscheidungsrahmen und Überprüfungsrahmen des VwGH Gegenseitige Beziehung: VwGH - VfGH Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Erklärung und Umfang der Anfechtung AnfechtungserklärungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1998160304.X04Im RIS seit
21.02.2002