RS Vwgh 1999/5/27 98/16/0304

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Veröffentlicht am 27.05.1999
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

VwGG §28 Abs1 Z4;
VwGG §41 Abs1;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 98/16/0305 98/16/0306 98/16/0307

Rechtssatz

Ein bloßes Gesetzeszitat reicht nicht aus, den Beschwerdepunkt (§ 28 Abs 1 Z 4 VwGG) darzulegen (Hinweis Steiner in Holoubek/Lang,

Das verwaltungsgerichtliche Verfahren in Steuersachen 70 und die dort in FN 69 referierte zahlreiche Rechtsprechung des VwGH). Die substantiellen Ausführungen in der ursprünglichen VfGH-Beschwerde zu den damit zusammenhängenden Fragen sind daher der Prüfung durch den VwGH von vornherein entzogen (Hinweis Steiner aaO, 65 Abs 1 und 2).

Schlagworte

Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Entscheidungsrahmen und Überprüfungsrahmen des VwGH Gegenseitige Beziehung: VwGH - VfGH Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Erklärung und Umfang der Anfechtung Anfechtungserklärung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1998160304.X04

Im RIS seit

21.02.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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