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33 BewertungsrechtNorm
BewG 1955 §15;Rechtssatz
Der Wert des Nutzungsrechts an einem Wirtschaftsgut kann nicht größer sein als der steuerliche Wert des genutzten Wirtschaftsgutes selbst (Hinweis E 2.6.1976, 956/74, VwSlg 4983 F/1976), weshalb auch das Fruchtgenussrecht nur bis zur Höhe des Einheitswertes einer Liegenschaft Berücksichtigung finden kann.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1996160038.X06Im RIS seit
21.02.2002Zuletzt aktualisiert am
18.02.2013