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14/02 GerichtsorganisationNorm
ASGG §67;Beachte
Serie (erledigt im gleichen Sinn): 98/11/0179 E 27. Mai 1999Rechtssatz
Dass die Partei - unter Zugrundelegung der von ihr behaupteten Unkenntnis von der erfolgten Zustellung - auch die Möglichkeit einer Klage gemäß § 10 IESG und § 67 ASGG gegen den Bescheid iVm einem Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Klagsfrist hatte, schloss die Zulässigkeit eines Wiederaufnahmsantrages gemäß § 69 Abs 1 Z 3 AVG nicht aus.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1998110178.X03Im RIS seit
20.11.2000