RS Vwgh 1999/5/27 98/11/0178

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Veröffentlicht am 27.05.1999
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Index

14/02 Gerichtsorganisation
40/01 Verwaltungsverfahren
62 Arbeitsmarktverwaltung
68/02 Sonstiges Sozialrecht

Norm

ASGG §67;
AVG §69 Abs1 Z3;
IESG §10;

Beachte

Serie (erledigt im gleichen Sinn): 98/11/0179 E 27. Mai 1999

Rechtssatz

Dass die Partei - unter Zugrundelegung der von ihr behaupteten Unkenntnis von der erfolgten Zustellung - auch die Möglichkeit einer Klage gemäß § 10 IESG und § 67 ASGG gegen den Bescheid iVm einem Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Klagsfrist hatte, schloss die Zulässigkeit eines Wiederaufnahmsantrages gemäß § 69 Abs 1 Z 3 AVG nicht aus.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1998110178.X03

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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